Altholzanalyse

Schneidmühle zur Altholzzerkleinerung

Als Altholz bezeichnet man Holz, das bereits einem Verwendungszweck zugeführt worden ist und als Abfall zur Entsorgung, bzw. als Sekundärbrennstoff in Biomassekraftwerken bereit steht. Laut der deutschen Altholzverordnung handelt es sich bei Altholz um Industrierestholz und Gebrauchtholz. Industrieresthölzer sind in Betrieben der Holzbe- oder -verarbeitung anfallende Holzreste sowie anfallende Verbundstoffe mit überwiegendem Holzanteil (mehr als 50 Masse-%). Gebrauchthölzer sind gebrauchte Erzeugnisse aus Massivholz, Holzwerkstoffen oder aus Verbundstoffen mit überwiegendem Holzanteil (mehr als 50 Masse-%).

Altholz unterliegt dem Regelungsbereich des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und ist ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten oder zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen. Seit dem 1. März 2003 wird die Entsorgung durch die Altholzverordnung (AltholzV) geregelt.
Wir sind wir für die Bestimmung der Parameter nach der AltholzV vom Institut für Hygiene und Umwelt zugelassen und können Ihnen ebenfalls Probenahmen für die Fremdüberwachungen und eine kompetente Beratung bieten.

Altholzschnitzel
Altholz - zerkleinert
Altholz - zerkleinert (Nahaufnahme)