Bauschuttanalyse und Abfallanalyse

Backenbrecher zur Probenzerkleinerung

Das Abfallrecht unterscheidet vor allem Abfälle zur Verwertung von Abfällen zur Beseitigung.

Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die tatsächlich verwertet werden, indem sie einem Verwertungsverfahren zugeführt werden. Verwertung kann dadurch geschehen, dass aus dem Abfall Rohstoffe zurückgewonnen (Beispiel: Aluminiumgewinnung aus Schrott) oder die Eigenschaften des Abfalls genutzt werden (Beispiel: Nutzung der Festigkeit von Schlacken beim Bau von Tragschichten im Straßenbau), sog. stoffliche Verwertung. Verwertung kann aber auch dadurch geschehen, dass die Abfälle zur Energiegewinnung verwendet werden (Beispiel: Verwendung von Altölen oder Petrolkoks anstelle von natürlichem Erdgas zur Feuerung von Zementwerken), sog. energetische Verwertung.

Abfälle zur Beseitigung sind Abfälle, die nicht verwertet werden. Diese Abfälle  sowie Abfälle aus privaten Haushaltungen sind grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger - das ist in der Regel die Gemeinde bzw. der Kreis - zu überlassen, der zum Schutz des Allgemeinwohls für eine geordnete Beseitigung sorgt.

Bauschutt fällt beim Neubau, Ausbau und beim Abbruch an. Mit den Begriffen werden mineralische Materialien wie zum Beispiel Mauerwerk, Ziegelsteine, Straßenaufbruch, reiner Betonabbruch, Fliesen und Kacheln, Dachziegel, Mörtel- oder Putzreste, oder Wasch- und Toilettenbecken bezeichnet.

Wir bieten Ihnen die Probenahme und Analytik von Bauschutt und Abfall nach der neuen Deponieverordnung (DepV) an, die am 16.07.2009 in Kraft getreten ist.

Bauschutt
Bauschutt - zerkleinert
Betonbohrkerne
Betonbohrkerne - zerkleinert