Holzschutzmittelanalyse

Holzschutzmittel sind Zubereitungen mit bioziden Wirkstoffen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten sowie gegen holzverfärbende Organismen (Bläuepilze). Nachfolgende chemische Holzschutzmittelgruppen sind nach dem Holzschutzmittelverzeichnis des DiBt in Deutschland zugelassen:

• Holzschutzmittel in organischen Lösemitteln zum vorbeugenden Schutz von Holzbauteilen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten

• Wasserbasierte Holzschutzmittel zum vorbeugenden Schutz von Holzbauteilen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten (z.B. Cu-Salze oder Chromate)

Man unterscheidet zwischen Mitteln gegen tierische und pilzliche Schädlinge, ebenso gibt es eine Unterscheidung zwischen bekämpfender und vorbeugender Behandlung.

Nicht mehr zugelassen sind beispielsweise Hexachlorcyclohexan (Lindan) und Pentachlorphenol (PCP).

sehr giftig (T+)
Umweltgefährlich (N)

Lindan neigt zu starker Adsorption und ist für Wasserorganismen giftig. Da es nur langsam abgebaut wird und relativ stark lipophil ist, reichert es sich stark in der Nahrungskette des Menschen vor allem über Fische an. Lindan darf daher ungebunden unter keinen Umständen in die Umwelt gelangen. Die Substanz steht darüber hinaus im Verdacht, krebserregend zu sein.

PCP wir In manchen Ländern jedoch auch heute noch in der Textil- und Lederindustrie verwendet. Nachzuweisen ist es u.a. in Textilien aus Naturfasern und Druckfarben. Die Wasserlöslichkeit und die geringe biologische Abbaubarkeit von PCP führen zu einem ubiquitären Vorkommen. Seit 1986 ist die Produktion von Pentachlorphenol in der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt. 1989 erließ die Bundesregierung die Pentachlorphenol-Verbotsverordnung auf der Basis des Chemikaliengesetzes. Seitdem ist die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PCP, Na-PCP und PCP-haltigen Erzeugnissen, die mehr als 5 mg/kg PCP enthalten, verboten.

Die Holzschutzmittel Pentachlorphenol (PCP) und Hexachlorcyclohexan (Lindan) können von uns in Raumluftproben nachgewiesen werden