Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

Mit Wirkung zum 01.08.2023 ist die Mantelverordnung rechtsverbindlich inkraft getreten, deren Artikel 1 die Einführung einer neuen Ersatzbaustoffverordnung regelt. Insbesondere gilt eine bundeseinheitliche Begrenzung von Schadstoffen, die bei Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke durch Sickerwasser in den Boden und das Grundwasser eindringen können. Der Einbau von nicht aufbereiteten Bodenmaterial (BM) / Baggergut (BG) nach § 27 Abs. 3 EBV in technischen Bauwerken bleibt nach bisher geltendem Recht nur möglich, soweit der Einbau aufgrund einer Zulassung erfolgt, die vor dem 16.07.2021 erteilt wurde.

Unsere Services für Sie

Wir bieten Ihnen sämtliche Analysen nach der Ersatzbaustoffverordnung im Feststoff und 2:1 Schütteleluat oder alternativ im Säuleneluat an. Ausführliche Säuleneversuche (Erstprüfungen) gehören selbstverständlich auch zu unserem Repertoire. Zudem bieten wir Ihnen sämtliche auch weiterhin rechtsgültigen Analysen bezüglich der Verwertung bzw. Recycling (RC) von mineralischen Ersatzbaustoffen an. Probenahmen durch zertifizierte Probenehmer mit der notwendigen Sach- und Fachkunde nach LAGA PN98 sind durch uns natürlich ebenfalls durchführbar.

Analysenumfänge

 

bundesweit

 

  • EBV BM/BG: 0, 0*, F0*, F1 bis –F3
  • EBV RC: 1-3
  • EBV Erstprüfung
  • LAGA Boden
  • LAGA Bauschutt

 

Baden-Württemberg

 

  • VwV Boden
  • UMV (Dihlmann)

 

Bayern

 

  • Eckpunktepapier Boden
  • Leitfaden Verfüllung

Bearbeitungszeiten

Unsere Bearbeitungszeiten sind natürlich abhängig von der Probenanzahl liegen für sämtliche oben erwähnten Analysenumfängen aber durchschnittlich bei 5 bis 10 Werktagen. Seit über 6 Jahren habe wir zudem unsere Express-Analysen perfektioniert und können Ihnen so für sämtliche Analysen innerhalb von 36h bis 72h nach Probeneingang Ihre Analysenergebnisse garantieren.