Deponieverordnung (DepV)
Mit Wirkung zum 01.08.2023 ist die Mantelverordnung rechtsverbindlich inkraft getreten, deren Artikel 3 Ergänzungen zur Deponieverordnung einführt. Insbesondere werden mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) in die Deponieverordnung integriert und es werden güteüberwachte und klassifizierte MEB ohne Beprobung der Deponieklasse 0 oder I zugeordnet (eine andere Zuordnung ist nach Beprobung möglich).

Unsere Services für Sie
Wir bieten Ihnen Analysen nach der aktuell gültigen Deponieverordnung mit Analysenumfängen von DK0, DKI, DKII, DKIII bis zur Rekultivierungsschicht an. Sollte es sich bei Ihrem Material um gefährlichen Abfall mit der Zuordnung DKIII handeln, so können wir Ihnen ebenfalls die Analyse auf den Parameter Säureneutralisationskapazität (SNK) anbieten. Probenahmen durch zertifizierte Probenehmer mit der notwendigen Sach- und Fachkunde nach LAGA PN98 sind durch uns natürlich auch hier durchführbar.
Bearbeitungszeiten
Unsere Bearbeitungszeiten sind natürlich abhängig von der Probenanzahl und liegen für die Analysenumfänge der Deopnieverordnung inkl. der Säureneutralisationskapazität durchschnittlich bei 5 bis 10 Werktagen. Seit über 6 Jahren haben wir zudem unsere Express-Analysen perfektioniert und können Ihnen so auch bei der Deponieverordnung Ihre Analysenergebnisse innerhalb von 36h bis 48h nach Probeneingang garantieren.