Straßenaufbruch (RuVA-StB 01)

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 40/2001 die Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Aubbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt (RuVA-StB 01) und mit dem ARS Nr. 29/2004 Änderungen zu dieser Richtlinie bekannt gegeben.

 

Noch nicht in der Ersatzbaustoffverordnung geregelt ist die Verwendung von Ausbauasphalt, soweit diese Materialien der Verwertungsklasse A (Verwertungsklasse mit den geringsten Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) - Gehalten von <= 25 mg/kg und Phenolindex von <= 0,1 mg/l) gemäß RuVA-StB 01 zuzuordnen sind und nach der RuVA-StB 01 im Straßenbau eingesetzt werden.

Unsere Services für Sie

Wir bieten Ihnen Analysen nach der aktuell gültigen RuVA StB 01 auf Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) im Feststoff und Phenolindex im 10:1 Schütteleluat an. Probenahmen durch zertifizierte Probenehmer mit der notwendigen Sach- und Fachkunde nach LAGA PN98 sind durch uns natürlich auch hier durchführbar.

 

Bearbeitungszeiten

Unsere Bearbeitungszeiten sind natürlich abhängig von der Probenanzahl und liegen für die Analysenumfang der RuVA StB 01 durchschnittlich bei 5 bis 10 Werktagen. Seit über 6 Jahren haben wir zudem unsere Express-Analysen perfektioniert und können Ihnen so auch bei den RuVA StB 01 Analysen innerhalb von 36h bis 48h nach Probeneingang Ihre Analysenergebnisse garantieren.